Samstag, 24. März 2012

EINSTELLUNG DES VERFAHREN DURCH STAATSANWALTSCHAFT !

Am Mittwoch den 21.03.2012 gabs einer Pressekonferenz durch den Anwalt Herrn Michael Koch im Auftrag des Bruders und Anwalt Thomas Scherzberg im Auftrag des Mannes von Christy Schwundeck.

Diese Entscheidung wollen die Rechtsanwälte Thomas Scherzberg und Michael Koch nicht akzeptieren. Die Staatsanwaltschaft verletze mit der Einstellung ihre „neutrale Würdigungspflicht zwischen dem Verhalten der Beschuldigten und der Geschädigten“, heißt es in der Beschwerde, die die beiden Anwälte am Mittwoch veröffentlichten.

Konkret geht es um die Aussage der Polizistin, die Klientin sei mit dem Messer in der Hand auf sie zugelaufen. Unter anderem darauf stützt die Staatsanwaltschaft die These, die Beamtin habe in Notwehr geschossen. Die Aussage habe aber kein Zeuge im Ermittlungsverfahren bestätigt, monieren die Anwälte.

Zugleich bezweifeln Scherzberg und Koch, dass die Polizistin keine andere Möglichkeit gehabt hätte, die Angreiferin kampfunfähig zu machen. In der Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft heiße es dazu, die Beamtin habe keine Zeit gehabt, ihren Schlagstock oder ihr Pfefferspray zu ziehen. „Wenn Zeit war, die Schusswaffe zu ziehen und zu entsichern, war auch Zeit, den Schlagstock oder das Pfefferspray einsatzbereit zu machen“, schreiben die Anwälte.

„Es müsste auch im Interesse einer Staatsanwaltschaft sein, dass ein so gravierender Vorfall wie die Tötung in einer Hauptverhandlung (…) geklärt wird“, erklären Scherzberg und Koch. Ihrer Meinung nach liegen die Voraussetzungen für eine Anklage wegen Totschlags vor. Zudem plädiert Scherzberg für eine Rekonstruktion der Ereignisse in den Räumen an der Mainzer Landstraße: „Wir wollen sehen, wie die Situation war und welche Möglichkeiten die Polizistin hatte.“

Die Initiative Christy Schwundeck unterstützt den Bruder von Christy Schwundeck um den Anwalt Herrn Michael Koch zu bezahlen. (Spendekonto siehe Oben)